Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Meldebescheinigungen

Bei der Anmeldung eines Wohnsitzes erhalten sie einmalig kostenfrei eine Meldebestätigung. Sofern Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine neue aktuelle Bestätigung Ihrer Meldedaten benötigen, können Sie eine Meldebescheinigung beantragen. Das Einwohnermeldeamt der Stadt Königsbrück kann Meldebescheinigungen für alle Personen mit Wohnsitz in der Stadt Königsbrück, den Gemeinden Laußnitz, Neukirch und Schwepnitz sowie deren Ortsteilen ausstellen.

 

Arten von Meldebescheinigungen

Meldebescheinigungen können als einfache oder erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden.

 

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • alle aktuellen Vor- und Nachnamen,

  • Kennzeichnung des Rufnamens,

  • Doktorgrade,

  • das Geburtsdatum und

  • alle derzeitigen Wohnanschriften (ohne Einzugsdatum).

 

In besonderen Fällen kann es notwendig werden weitere Daten zu bestätigen. In diesen Fällen kann eine erweiterte Meldebescheinigung beantragt werden. Diese kann zusätzlich zu den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgende Daten enthalten:

  • Geburtsort,

  • Geschlecht,

  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,

  • derzeitige Religion,

  • Angaben zum Familienstand,

  • Daten zu Ehepartnern,

  • Angaben zu minderjährigen Kindern und

  • frühere Wohnanschriften innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Einwohnermeldeamtes (mit Ein- und Auszugsdaten).

 

Die erweiterte Meldebescheinigung kann alle diese Daten oder auch nur einzelne zusätzliche Daten enthalten. Bei Beantragung muss daher mitgeteilt werden, welche zusätzlichen Angaben diese enthalten soll.

 

Möglichkeiten der Beantragung

  • persönlich beim Einwohnermeldeamt

  • per Mail an

  • Online beim sächsischen Melderegister - freigeschaltete Online-Funktion (eID-Funktion) des Personalausweises erforderlich

 

Gebühren

Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung wird i.d.R. eine Gebühr von 12,00€ erhoben. Diese kann bei einer persönlichen Beantragung in Bar oder Karte bezahlt werden. Bei einer Beantragung über unsere Mailadresse erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Mail zurück gesandt, welcher innerhalb von 2 Wochen zu begleichen ist.

 

Das Meldeamt Königsbrück arbeitet ohne Terminvergabe.

 

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr