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Niederschlagswasser

Für  Niederschlagswasser gibt es keinen Anschluss- und Benutzungszwang. Hier kann der Abwasserzweckverband Königsbrück den Anschluss an das Abwassernetz genehmigen, wenn die technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Grundstücksbesitzer*innen sind nicht verpflichtet, Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz einzuleiten, wenn es z. B. versickert werden kann. 

 

Ein sinnvoller Umgang mit dem Niederschlagswasser hat viele Vorteile: der natürliche Wasserkreislauf wird gestärkt, das lokale Klima verbessert, der Hochwasserschutz unterstützt und letztendlich wird auch der Gebührenzahler entlastet. 

 

Was ist die Niederschlagswassergebühr?

Die Niederschlagswassergebühr ist die Gebühr, welche Sie an den AZV Königsbrück für die Entsorgung des Regenwassers zu entrichtet haben. Dabei geht es nicht um den Regen generell, sondern um das Niederschlagswasser, was auf Ihrem Grundstück anfällt. Also jenes, welches über bebaute sowie versiegelte Flächen - Parkplätze, Hofeinfahrten, Terrassen, Wege - in die öffentliche Kanalisation gelangt. 

 

Niederschlagswasser ist sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen als Teil der gesplitteten Gebühr (getrennt für Abwasser und Niederschlag) zu bezahlen. Natürlich nur, wenn das Grundstück befestigt ist und Niederschlagswasser von diesen Flächen in die Kanalisation gelangt. 

Wie erfolgt die Berechnung der Niederschlagswassergebühr?

Die Ermittlung der Flächen, von den Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt, setzt sich zusammen aus der Größe der Dachfläche, der Größe der versiegelten Boden-, Terrassen-, Hofeinfahrts- und Parkplatzflächen sowie deren Material/ Beläge. Kurz: der Versiegelungsgrad der Flächen, von denen Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Gemäß § 48 Absatz der Abwassersatzung des AZV Königsbrück werden folgende Abflussbeiwerte festgelegt:

 

1. für versiegelte Flächen (zum Beispiel Dachflächen, Bitumen- und Betonflächen)               0,9

2. für schwer sickerfähige Flächen (zum Beispiel Betonsteinpflaster)                                      0,7

3. für leicht sickerfähige Flächen (zum Beispiel Kleinpflaster)                                                  0,5

4. für sehr leicht sickerfähige Flächen (zum Beispiel Rasengitter-, Ökosteine, Gründächer)   0,3

5. für die Einleitung von Abwasser aus Drainagesystemen                                                      1,0

Wie hoch ist die Niederschlagsgebühr?

Die Höhe der Niederschlagsgebühr berechnet sich nach der Größe der Fläche, von welchem Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt und nach dem Versiegelungsgrad dieser Fläche. Hinzu kommt eine derzeitige Splittung der Niederschlagswassergebühr nach Einleitung in einen Kanal, dessen Auslauf in einem Vorfluter (d. h. im Gewässer direkt)) endet oder ob das Niederschlagswasser gemeinsam mit dem häuslichen Schmutzwasser in einem Kanal zur Kläranlage geführt und da gereinigt wird.

Wie kann man bei der Niederschlagswassergebühr sparen?

Die Regenwassergebühr ist nur für Flächen fällig, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Für Regenwasser, welches zu 100% auf dem eigenen Grundstück versickert oder anderweitig genutzt wird, ist keine Regenwassergebühr fällig.

 

Sollte es nicht möglich sein, dass das Niederschlagswasser komplett auf dem eigenen Grundstück versickert, gibt es dennoch Möglichkeiten, an der Gesamtsumme der zu bezahlenden Gebühr einzusparen:

 

1. Schotter statt Beton

Erhöhen Sie den sogenannten Abflussbeiwert Ihrer versiegelten Fläche, indem Sie für den Weg zum Haus, für die Garageneinfahrt, die Terrasse und Parkplätze Materialien auswählen, die zumindest teilweise wasserdurchlässig sind. Damit erreichen Sie, dass mehr Wasser ins Grundwasser sickert und nicht alles über die Kanalisation abfließen muss. Beton- und Natursteinpflaster, Verbundsteine und Plattenbeläge sind eine bessere Wahl als asphaltierte und betonierte Wege. Kies-, Schotterflächen und Rasengittersteine sind preiswerte Alternativen und verringern deutlich die Niederschlagswassergebühr für den Grundstückseigentümer. Auch die Begrünung eines Daches wirkt sich positiv auf die Kostensenkung der Niederschlagswassergebühr aus. Nebenbei bietet man vielen Insekten einen Lebensraum und tut generell dem Klima damit etwas Gutes.

 

2. Regenwasser nutzen

Sammeln und Nutzen Sie Regenwasser zur Bewässerung des Gartens, beispielsweise in einer Zisterne oder als Brauchwasser im Haus, etwa für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine. 

 

Zisterne: Ergänzungen dazu folgen in Kürze!

 

3. Verhinderung von Niederschlagswasserableitung auf öffentliche Flächen

Veröffentlichung eines ausführlichen Artikels dazu im Stadtanzeiger: Niederschlagswasserableitung auf öffentliche Flächen (PDF)

 

 

Weitere Informationen folgen in Kürze!