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Zentraler Abwasseranschluss

Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung ist eine gesicherte Entsorgungslösung für Schmutz- und Niederschlagswasser. Diese Aussage zur abwassertechnischen Erschließung enthält grundsätzliche Angaben zu den Einleitmöglichkeiten und -bedingungen für Grundstücksentwässerungsanlagen. Diese Auskunft berechtigt Sie noch nicht zur Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage oder zum Einleiten von Abwasser. Grundstückseigentümer*innen sind für die Planung, den Bau und die Finanzierung der Grundstücksentwässerungsanlage verantwortlich.

 

Vor der Bauausführung müssen Sie beim AZV Königsbrück die Genehmigung zur Herstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage sowie deren Anschluss an den Kanal beantragen. Wir überprüfen, ob vorhandene Anschlusskanäle genutzt werden können.  Zur Beantragung reichen Sie bitte den Entwässerungsantrag mit allen geforderten Unterlagen digital beim AZV Königsbrück () ein.

 

Öffentliche Abwasseranschlüsse (Anschlusskanäle) werden vom AZV Königsbrück hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert und beseitigt. Die Art, Anzahl und Lage der Anschlusskanäle sowie deren Änderung bestimmt der AZV Königsbrück nach geltendem Satzungsrecht und unter Abwägung der berechtigten Interessen des Grundstückseigentümers/ der Grundstückseigentümerin. Der Anschlusskanal, dass heißt der Abzweig vom Abwassersammelkanal im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze, wird vom AZV Königsbrück oder dessen Beauftragten gebaut und unterhalten. Die Herstellungs- und Unterhaltungskosten werden jedoch auf das bevorteilte Grundstück in Form von Beiträgen umgelegt. Die Grundstücksentwässerungsanlage einschließlich des Revisionsschachtes, welcher in der Nähe der Grundstücksgrenze innerhalb des Grundstückes errichtet werden muss, ist vom Grundstückseigentümer/ der Grundstückseigentümerin auf eigene Kosten herzustellen und zu unterhalten.

 

Die fertig gestellten Grundstücksentwässerungsanlagen und neu errichteten Anschlusskanäle sind auf Dichtheit zu prüfen. Liegen die Prüfnachweise sowie die in der Genehmigung geforderten Unterlagen und Nachweise vor, zeigen Sie bitte die Fertigstellung zeitnah beim AZV Königsbrück an. Wichtig dabei ist die Mitteilung der für die Gebührenabrechnung erforderlichen Wasserzählerstände. Durch den AZV Königsbrück erfolgt eine Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen. Bei der Einleitung von Niederschlagswasser in öffentliche Abwasseranlagen erfolgt die Ermittlung der gebührenrelevanten, befestigten Flächen.