Gewerbezentralregisterauskünfte
Jede Person oder Firma, welche einen Wohn- bzw. Betriebssitz in der Stadt Königsbrück oder den Gemeinden Laußnitz, Neukirch oder Schwepnitz sowie deren Ortsteilen hat, kann beim Einwohnermeldeamt der Stadt Königsbrück eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Die Anfragen für Gewerbezentralregisterauskünfte werden an das Gewerbezentralregister weitergeleitet. Dieses versendet die Auskünfte normalerweise innerhalb von ca. 2 Wochen mit der Post.
Arten von Gewerbezentralregisterauskünften
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke kann jederzeit beantragt werden. Manche Behörden fordern für gewerberechtliche Prüfungen eine Auskunft aus dem Gewebezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde. Für die Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift der Behörde sowie der genaue Verwendungszweck der Auskunft mitgeteilt werden. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in diesem Fall direkt an die angegebene Behörde versendet.
Möglichkeiten der Beantragung
persönlich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Königsbrück
per Mail an
Online direkt beim Bundesamt der Justiz - freigeschaltete Online-Funktion (eID-Funktion) des Personalausweises erforderlich
Gebühren
Die Beantragung aller Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister ist mit einer Gebühr von 13,00€ verbunden. Diese können bei einer persönlichen Beantragung in Bar oder Karte bezahlt werden. Bei einer Beantragung über unsere Mailadresse erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Mail zurück gesandt, welcher innerhalb von 2 Wochen zu begleichen ist. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, kann die Gewerbezentralregisterauskunft gebührenfrei beantragt werden. Für eine Gebührenbefreiung ist eine schriftliche Bescheinigung der Stelle, welche die Auskunft benötigt, vorzulegen.
Das Meldeamt Königsbrück arbeitet ohne Terminvergabe.
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr


