Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Eheschließung

Heiraten in Königsbrück

 

Hinweise zur Eheschließung / Anmeldung

 

Eheschließungen sind im Standesamt Königsbrück an folgenden Orten möglich:

  • Rathaus

Heiraten im Rathaus
  • Kapelle Zeisholz

Kapelle Ziesholz
  • Schloss Schmorkau

Schloss Schmorkau
  • Casino Königsbrück 

Casino Königsbrück

Die Terminvergabe erfolgt über das Standesamt Königsbrück.

 

Anmeldungen zu Eheschließungen (Prüfung der Voraussetzung) erfolgen grundsätzlich über das

Standesamt des Wohnsitzes und haben eine Gültigkeit von 6 Monaten. 

 

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Hauptwohnung (sofern diese
    nicht in Königsbrück, Laußnitz, Neukirch oder Schwepnitz ist)

  • beglaubigter Registerausdruck des Geburtseintrages, ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes
    (Geburtsurkunde ist nicht ausreichend)

 

weiterhin:

  • bei gemeinsamen vorehelichen Kindern die Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung und,
    wenn vorhanden, Sorgerechtserklärung

  • bei geschiedenen Personen die Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw.
    Scheidungsbeschluss (gleiches bei aufgelöster Lebenspartnerschaft)

  • bei verwitweten Personen die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und Sterbeurkunde

 

Die Anmeldung sollte von beiden Personen erfolgen. Ist dieses aus wichtigem Grund nicht möglich,

kann eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden.

 

Bei Eheschließung mit Auslandsbeteiligung erfolgt eine Information über vorzulegende Unterlagen

nach persönlicher Absprache. 

 

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Frauenstein

Telefon

035795 388-28

​​​​​​E-Mail

stellv. Ansprechpartner

Frau Bellinghausen

Telefon

035795 388-60

​​​​​​E-Mail