Eheschließung
Heiraten in Königsbrück
Hinweise zur Eheschließung / Anmeldung
Eheschließungen sind im Standesamt Königsbrück an folgenden Orten möglich:
Rathaus
Kapelle Zeisholz
Schloss Schmorkau
Casino Königsbrück
Die Terminvergabe erfolgt über das Standesamt Königsbrück.
Anmeldungen zu Eheschließungen (Prüfung der Voraussetzung) erfolgen grundsätzlich über das
Standesamt des Wohnsitzes und haben eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Für die Anmeldung benötigen Sie:
Personalausweis oder Reisepass
Erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Hauptwohnung (sofern diese
nicht in Königsbrück, Laußnitz, Neukirch oder Schwepnitz ist)beglaubigter Registerausdruck des Geburtseintrages, ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes
(Geburtsurkunde ist nicht ausreichend)
weiterhin:
bei gemeinsamen vorehelichen Kindern die Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung und,
wenn vorhanden, Sorgerechtserklärungbei geschiedenen Personen die Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw.
Scheidungsbeschluss (gleiches bei aufgelöster Lebenspartnerschaft)bei verwitweten Personen die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und Sterbeurkunde
Die Anmeldung sollte von beiden Personen erfolgen. Ist dieses aus wichtigem Grund nicht möglich,
kann eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden.
Bei Eheschließung mit Auslandsbeteiligung erfolgt eine Information über vorzulegende Unterlagen
nach persönlicher Absprache.
Kontakt
Ansprechpartner
Frau Frauenstein
Telefon
035795 388-28
stellv. Ansprechpartner
Frau Bellinghausen
Telefon
035795 388-60