Reisepass
Für die Beantragung ist notwendig:
persönliches Erscheinen beim Meldeamt
bisheriger Personalausweis oder Reisepass
(bei Erstbeantragung stattdessen Geburtsurkunde)
Passbilder
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen Meldeämter für die Ausstellung von Reisepässen nur noch biometrische Lichtbilder in digitaler Form verwenden. Diese können entweder bei zertifizierten Fotografen / Drogeriemärkten oder vor Ort im Meldeamt angefertigt werden. Sofern das Bild beim Fotografen gemacht wurde, wird zu Beantragung des Personalausweises zusätzlich der Foto-QR-Code benötigt. Sofern das Bild beim Meldeamt gemacht werden soll, ist dies mit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 06,00 € verbunden. Die Ausstellung von Fotoabzügen ist im Meldeamt nicht möglich. Die Fotogeräte des Meldeamtes sind nicht für Kleinkinder geeignet.
Gültigkeitsdauer und Ausstellungsgebühren
| Altersklassen | Gültigkeit | Gebühr |
| Personen bis zum 24. Lebensjahr | 6 Jahre | 37,50 € |
| Personen ab dem 24. Lebensjahr | 10 Jahre | 70,00 € |
Die Gültigkeit der neuen Reisepässe beginnt ab dem Tag der Beantragung. Die Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten. Bar- und Kartenzahlungen sind möglich.
Die Bearbeitungsdauer der Bundesdruckerei für die Herstellung der Reisepässe beträgt ca. 4-6 Wochen. Bei Bedarf kann der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Dies ist mit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 32,00 € verbunden. In diesem Fall benötigt die Bundesdruckerei für die Herstellung ca. 3 Werktage. Ein vorläufiger Reisepass kann nur in sehr dringenden Fällen sofort vom Einwohnermeldeamt ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses beträgt 26,00 €. Eine Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich.
Das Meldeamt Königsbrück arbeitet ohne Terminvergabe.
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr


