Dingliche Leitungssicherung von Abwasserleitungen in der Gemeinde Neukirch
Jeder Medienträger ist gesetzlich verpflichtet, seinen Leitungs- und Anlagenbestand, der sich auf privaten Grundstücken befindet, dinglich (im Grundbuch mit einem Leitungsrechts) zu sichern. Für den Leitungsaltbestand, der vor dem Jahr 1990 errichtet wurde, hat der Gesetzgeber eine nachträgliche Sicherungsmöglichkeit geschaffen. Auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes aus dem Jahr 1993 hat die Geschäftsstellenleitung des AZV Königsbrück diese Leitungssicherung für das Verbandsgebiet bis zum Jahr 2010 fertig gestellt. Da einzelne Ortsteile der Gemeinde Neukirch erst nach dem Jahr 2013 zum Zweckverband dazu gekommen sind, müssen in diesen Ortsteilen die Sicherungsmaßnahmen noch nachgeholt werden. Derzeitig sind die entsprechenden Anträge für den betroffenen Leitungsbestand in Neukirch an die Landesdirektion übergeben worden. Diese Behörde veranlasst die Einträge in die entsprechenden Grundbücher. Nach der Eintragung wird der AZV Königsbrück die dafür vorgenommenen Entschädigungszahlungen an die betroffenen Grundstückseigentümer vornehmen.
Lars Mögel
AZV Königsbrück