AZV - Beschriftung von Briefkästen mit Namen
In eigener Sache – Beschriftung von Briefkästen mit Namen
Nach dem Versand der jährlichen Gebührenbescheide durch die Deutschen Post erhielten wir einen ganzen Teil der Briefe als „unzustellbar“ zurück. Da die Adressen auch nicht falsch ausgestellt waren, fragten wir bei der Königsbrücker Postfiliale zur Ursache der Rücksendungen nach.
Daraufhin wurde uns mitgeteilt, dass jeder Grundstückseigentümer oder Mieter seinen Hausbriefkasten mit dem Familiennamen beschriften muss, ansonsten können Briefe nicht zugestellt werden.
Die älteren Postbediensteten mit Ortskenntnis würden die Briefe auch ohne die geforderte Beschriftung einwerfen, jüngere Kollegen ohne gewisse Orts- und Namenskenntnis geben die Briefe entsprechend der Regelung als „unzustellbar“ zurück.
Deshalb bitten wir alle Bürger und Gebührenzahler, den Familiennamen gut leserlich am jeweiligen Hausbriefkasten anzubringen. Somit können wir uns Mehraufwendungen für eine anderweitige Zustellung ersparen.
Lars Mögel
AZV Königsbrück