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Stichprobenartige Überprüfung von Kleinkläranlagen durch den AZV Königsbrück

Bereits im Februar haben wir im Stadtanzeiger und auf unserer Homepage ausführlich über die Gründe und Notwendigkeit von stichprobenartigen Überprüfungen von dezentralen Kleinkläranlagen berichtet. Vordergründig ist der Nachweis einer geordneten Abwasserentsorgung unter Einhaltung von Grenzwerten sowie eines ordnungsgemäßen Betriebes der Kleinkläranlagen. Mit der Überprüfung wollen wir die Grundstückseigentümer unterstützen und somit unserer Überwachungspflicht einer geordneten Abwasserentsorgung nachkommen. 

 

In den letzten Wochen wurden die ersten Prüfungen durch ein externes Unternehmen vorgenommen. Auch wenn die Auswertungen final noch nicht abgeschlossen sind, kann festgestellt werden, dass bei allen Anlagen kleinere und auch z. T. größere Mängel auftraten.

Wir ziehen daraus dennoch eine positive Bilanz, weil wir mit dieser Überprüfung die Grundstückseigentümer unterstützen und sensibilisieren können, den Betrieb ihrer Kleinkläranlage ordnungsgemäß zu führen. Hohe Folgekosten, z. B. durch Reparaturen können somit vermieden werden. Dabei ist es uns auch wichtig, dass die Wartungsunternehmen auch ihrer Beratungspflicht gegenüber den Grundstückseigentümern nachkommen, wenn festgesetzte Grenzwerte nicht erreicht werden. Leider gibt es bei den Wartungsfirmen auch sehr unterschiedliche Qualitätsstandards.

 

Zusammenfassend kann man festhalten, dass bei dieser ersten Überprüfung drei große Probleme festgestellt wurden (nicht bei jeder Anlage und auch nicht alle auf einmal):

 

1. Es wurden Leerungen vorgenommen, welche nicht beim AZV Königsbrück registriert waren. Gemäß Abwassersatzung des AZV Königsbrück gibt es eine Überlassungspflicht des Abwassers an den Zweckverband. Hier müssen und werden wir erhöht unserer Überwachungspflicht nachkommen. Derartige illegale Entsorgung werden wir künftig mit Bußgeld ahnden, wie es die Satzung vorsieht.

 

2. Es wurde festgestellt, dass bei Wartungen oft nur die 1. Vorkammer der Bio-Kläranlagen bezüglich des Schlammspiegels gemessen werden. Die zweite und dritte Kammer werden gar nicht überprüft, so dass dort zum Teil der Schlammspiegel bei 100% liegt und eine Schlammentsorgung dringend erforderlich ist. Hier wollen und werden wir auch mit den Wartungsunternehmen offen kommunizieren, und auch Grundstückseigentümer sensibilisieren, durchgeführte Wartungen zu hinterfragen. 

 

3. Ein großes Problem stellen deutlich erhöhte CSB-Werte (Chemischer Sauerstoff- Bedarf) dar. Werden diese Grenzwerte nicht eingehalten, erteilt die Wasserbehörde keine Verlängerung des Wasserrechtes. Zum Großteil konnte bei der Überprüfung festgestellt werden, dass die erhöhten CSB-Werte auf nichtvorhandene Aufklärung oder das fehlende Verständnis für die Benutzung bestimmter Reinigungsmittel zurück zu führen ist. Hier werden wir zukünftig verstärkt darauf eingehen und informieren, was bei dem Betrieb einer Kleinkläranlage erlaubt bzw. zu unterlassen ist, da sonst die Einhaltung von Grenzwerten nicht gegeben ist.

 

Wir werden die stichprobenartige Überprüfung weiter fortführen, um gemeinsam mit den Grundstückseigentümern, mit den Wartungsfirmen und mit uns als abwasserbeseitige Körperschaft eine geordnete Abwasserentsorgung im Bereich der dezentralen Entsorgung zu gewährleisten. 

 

Mandy Wald 

AZV Königsbrück