Überwachung von biologischen Kleinkläranlagen
Seit nun fast zehn Jahren muss jedes Grundstückes über eine biologische Abwasserentsorgung verfügen. Bei Grundstücken, die nicht an eine zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind, erfolgt diese Entsorgung über eine biologisch arbeitende Kleinkläranlage oder eine abflusslose Grube.
Die Besonderheit bei der dezentralen Entsorgung besteht darin, dass in fast jedem Grundstück eine solche Kläranlage betrieben werden muss, die eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung sicherstellen soll. Das stellt in der Weise eine große Herausforderung dar, dass es sich bei diesen Anlagen um eine Vielzahl von Fabrikaten handelt, die unterschiedliche Reinigungstechnologien verwenden. Eines haben jedoch alle Anlagentypen gemeinsam – in allen Anlagen sind Bakterien angesiedelt, die das Abwasser reinigen, so dass es schadlos in ein Gewässer abgeleitet werden kann. Bakterien sind Lebewesen, für die, wie bei jedem Lebewesen, bestimmte Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Gelingt das nicht, ist eine Reinigung des Abwassers gar nicht oder nur teilweise möglich. Die Folge ist, dass die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte des abzuleitenden Abwassers nicht eingehalten werden.
Warum ist eine Wartung von Kleinkläranlagen notwendig:
Wie eben erläutert, handelt es sich bei einer solchen Kläranlage um einen Bioreaktor, der immer in einem Gleichgewicht gehalten werden muss, damit die Bakterien die optimalen Bedingungen vorfinden. Ansonsten ist die Reinigungsleistung nicht gegeben. Dazu gehören die Überprüfung bzw. Nachjustierung von Einstellungen, wie z. B. die Sauerstoffzufuhr oder die Überprüfung, wann eine Schlammabfuhr notwendig ist. Nur wenn eine Kläranlage durch eine Fachfirma gewartet und überprüft wird, ist eine sichere und optimale Reinigungsleistung möglich. Über das Ergebnis dieser Wartung, bei der auch eine Wasserprobe ausgewertet wird, erstellt die Fachfirma ein Wartungsprotokoll.
Warum muss der Zweckverband diese Wartungsprotokolle erhalten?
Der Abwasserzweckverband, als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft, ist nach Sächs. Wassergesetz verpflichtet, zu gewährleisten, dass für jedes Grundstück eine Abwasserentsorgung nach dem Stand der Technik erfolgt. Dazu fordert die Landesdirektion eine jährliche Auswertung der Abwasserentsorgung für jedes dezentral erschlossene Grundstück. Das heißt, dass wir für jedes Grundstück die Wartungsprotokolle der meistens zweimal jährlich durchzuführenden Wartungen benötigen und diese auswerten müssen. Nur wenn dieser Nachweis erbracht ist, kann eine Befreiung von der Abwasserabgabe erfolgen. Die Abwasserabgabe, die durch den Freistaat erhoben wird, ist in gewisser Weise eine Strafabgabe für die Anlagen, die den Stand der Technik nicht einhalten. Der Zweckverband ist verpflichtet, diese Abgabe für den Freistaat einzuziehen.
Aus der Auswertung der Wartungsprotokolle stellen wir immer wieder fest, dass einige Anlagen die Grenzwerte nicht einhalten (teilweise bis zu 25 % der Kläranlagen). Die Aufgabe des Wartungsunternehmens ist es, die Grundstückseigentümer als Betreiber der Anlage zu unterstützen. Dabei müssen die Ursachen für die Betriebsprobleme ermittelt und möglichst behoben werden.
Warum fordert der Zweckverband die Daten künftig im digitalen Datenformat?
Aus den vorstehenden Ausführungen ist der erhebliche Aufwand für den Zweckverband zu erkennen. Bis vor einigen Jahren erhielten wir für jede Wartung einen Papierausdruck, wobei die Daten händisch in einer Datei erfasst werden mussten. In den letzten Jahren setzte sich eine digitale Datenverwaltung durch, wobei die Wartungsdaten in einer sogenannten „DIWA- Schnittstelle“ (DIWA= digitales Wartungsprogramm) übermittelt werden. Mit dieser digitalen Datenübergabe entfällt eine zeitaufwendige nochmalige Erfassung der Daten. Die größeren bzw. renommierten Wartungsfirmen arbeiten bereits mit einem solchen Programm, so dass wir ca. 75 % der Daten in diesem Format erhalten. Mit Wirkung zum 01.01.2026 bitten wir die Firmen, uns die Wartungsdaten in diesem Format zu übergeben. Für die Firmen, die uns weiterhin die Daten in Papierform (oder einer pdf-Datei übergeben), werden uns die betreffenden Grundstückseigentümer den Aufwand für die händische Eingabe erstatten, so sieht es die Abwassersatzung des AZV Königsbrück bereits vor.
Da der Landkreis Bautzen für den gesamten Landkreis dieses Datenformat als Standard festgesetzt hat, wird sich das bei den Wartungsfirmen auch durchsetzen. Wir informieren die betreffenden Wartungsfirmen über dieses Daten-Standard- Format, haben jedoch keinen Einfluss auf die künftige Datenübergabe.
Warum wird der Zweckverband eine künftige stichprobenartige Nachprüfung vornehmen?
Für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer bzw. in den Bodengrund erteilt die Untere Wasserbehörde (LRA Bautzen) eine befristete wasserrechtliche Genehmigung. Die ersten Genehmigungen laufen jetzt durch die Befristung aus. Eine Verlängerung durch die Behörde wird nur genehmigt, wenn der Nachweis eines ordnungsgemäßen Betriebes unter Einhaltung der Grenzwerte erbracht wird. Als Zweckverband sind wir verpflichtet, eine genehmigungsfähige Entsorgungslösung herbeizuführen, wobei wir die Grundstücks-eigentümer unterstützen werden.
Bei Auswertungen der Wartungsprotokolle stellen wir nicht selten fragwürdige Angaben fest, bei einzelnen Firmen ist die fachliche Ausführung der Wartung zu hinterfragen. Mit stichprobenartigen Kontrollen durch den Zweckverband werden wir unserer Überwachungspflicht nachkommen und im Ergebnis die Wartungsfirmen oder betreffenden Grundstückseigentümer in die Pflicht nehmen.
Außerdem stellen wir fest, dass durch die gestiegenen Entsorgungskosten der Überschussschlamm aus Kleinkläranlagen zum Teil illegal entsorgt wird. Auch dahingehend werden wir unserer Überwachungspflicht nachkommen.
Mit unseren Erläuterungen wollen wir die betreffenden Grundstückseigentümer sensibilisieren, dass der ordnungsgemäße Betrieb einer Kleinkläranlage nur gelingen kann, wenn alle beteiligten Partner in einer guten Art und Weise zusammenarbeiten.
Lars Mögel
AZV Königsbrück