Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Sperrung der Schulstraße im Rahmen der Gemeinschaftsbaumaßnahme

Seit vielen Jahren geplant ist der Ausbau der Schulstraße/ S 56 in Laußnitz. Nun ist es soweit, dass die Gemeinschaftsbaumaßnahme der Gemeinde Laußnitz, des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LaSuV Bautzen) und des AZV Königsbrück beginnen kann. 

 

Wie bereits im letzten Stadtanzeiger dargestellt, wird vorerst nur der 1. Bauabschnitt vom Bahnübergang bis zur Anbindung der „Gräfenhainer Straße“ voll gesperrt. Dieser Bauabschnitt wird erst komplett fertig gestellt (incl. Straßenwiederherstellung) bis dann voraussichtlich im August 2024 der 2. Bauabschnitt bis zum Ortsausgang gebaut und voll gesperrt wird. 

 

Eine besondere Herausforderung stellt die Befahrbarkeit der Seitenstraßen der Schulstraße dar, die dauerhaft gewährleistet werden muss. Am Bauanfang betrifft das die Schmelzbergstraße mit den Straßen „Am Bahnhof“ und „Am Kirchsteg“. Hier muss über einen Zeitraum von ca. 3 Wochen die Einbahnstraßen-Regelung aufgehoben werden. Bedingt durch die schwierigen Baugrundverhältnisse (hoher Grundwasserstand) werden hier längere Vorarbeiten notwendig werden, bevor die Tiefbauarbeiten richtig losgehen können.

 

Die Bushaltestelle der Schulstraße muss, wie bei der letzten großen Baumaßnahme auf die Gräfenhainer Straße umverlegt werden, von dort gehen die Schüler direkt zur Schule und müssen nicht den Baustellenbereich queren. Von der Bahnhofseite ist der Fußgängerverkehr über die Schmelzbergstraße und den Verbindungsweg „Am Kirchsteg“ vorgesehen. 

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat uns im Kreuzungsbereich der Schulstraße mit der Gräfenhainer Straße und der Borngasse hohe Auflagen vorgegeben. Um den Busverkehr über die Umleitungsstrecke zu ermöglichen muss in diesem Kreuzungsbereich eine Ampel aufgestellt werden. Erschwerend kommt in diesem Bereich dazu, dass die Einbahnstraßenregelung in der Borngasse ebenfalls während der Bauzeit aufgehoben werden muss. Die Auflagen machen es erforderlich, diese Nebenstraße in die Ampelregelung mit einzubeziehen, was lange Wartezeiten nach sich zieht. Uns ist bewusst, dass das keine optimale Lösung darstellt, ist aber verkehrsrechtlich leider nicht anders umsetzbar. 

 

Wir können Ihnen, als Grundstückseigentümer und Anwohner versichern, dass wir bestrebt sind, möglichst wenige Einschränkungen zuzumuten. Leider lassen die gesetzlichen Vorgaben oft wenig Spielraum für einfachere Sperralternativen. 

 

René Georgi                                                              Lars Mögel

Bürgermeister                                                            AZV Königsbrück

Laußnitz