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Änderungen bei der dezentralen Entsorgung

In den letzten Monaten führte der Zweckverband eine neue Ausschreibung zur mobilen Entsorgung durch. Die Leistungen der Schlammabfuhr aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben sind in regelmäßigen Abständen unter Wettbewerb zu stellen. 

 

Bisher wurde diese Leistung durch das Entsorgungsunternehmen Pohle aus Schwepnitz ausgeführt. 

Das wirtschaftlichste Angebot hat bei der Ausschreibung die Fa. Schipp & Westerburg GmbH aus Lauta abgegeben, die in den nächsten Jahren diese Leistungen ausführen werden. 

 

Ab dem 01.01.2024 ist dieses Unternehmen der Ansprechpartner für die mobile Entsorgung:

 

Fa. Schipp & Westerburg GmbH

Industrie- und Gewerbegebiet Lauta, Straße A 9 

02991 Lauta 

Tel. 035722/ 31555

 

 

Mit der notwendigen 4. Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung werden neben den Gebührenaktualisierungen auch Anpassungen bei der dezentralen Entsorgung vorgenommen. 

 

Diese möchten wir wie folgt kurz erläutern:

 

  1. Jährliche Regelabfuhr/ bei Gärten dreijährlich

 

Es gibt künftig bei der mobilen Entsorgung eine jährliche Regelabfuhr / bei Kleingärten dreijährlich, das heißt, im Regelfall wird jedes Grundstück jährlich über die mobile Entsorgung abgefahren. 

Die Grundstückseigentümer sind in der Pflicht, mittels Wartungsprotokoll und der durchgeführten Schlammspiegelmessung nachzuweisen, dass eine Schlammabfuhr noch nicht erforderlich ist bzw. zu welchem Zeitpunkt diese notwendig ist. 

 

Damit ist der Zweckverband berechtigt, bei Grundstückseigentümern, die ihrer Pflicht der fachgerechten Wartung nicht nachkommen (z.B. keine Wartung beauftragen oder das Wartungsprotokoll trotz Aufforderung nicht vorlegen) eine jährliche Entsorgung zu veranlassen. 

 

Gleiches gilt bei abflusslosen Gruben, insbesondere bei Gartengrundstücken, in Fällen, bei denen gar keine Entsorgung erfolgt, obwohl eine dichtheitsgeprüfte Anlage abgenommen wurde. 

 

  1. Beauftragung der Klärschlammentsorgung erfolgt durch den Zweckverband

 

Die Beauftragung der Schlammentsorgung bei Kleinkläranlagen durch die Grundstückseigentümer entfällt; diese wird automatisch durch die Regelabfuhr sowie mit der Auswertung der Wartungsprotokolle durch den Zweckverband gegenüber dem Entsorger vorgenommen. 

Hier kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Ärgernissen. Da die Grundstückseigentümer von den Wartungsfirmen das Protokoll zu spät erhalten haben und damit die Frist für die Entsorgung nicht einhalten konnten, wurden sie somit zur Zahlung der Abwasserabgabe verpflichtet.

In anderen Fällen haben die Grundstückseigentümer das Wartungsprotokoll einfach abgeheftet, ohne die Beauftragung der Entsorgung vorzunehmen, da sie davon ausgegangen sind, dass das automatisch (durch den Zweckverband) läuft. 

 

  1. Übergabe der Wartungsprotokolle im DIWA- Format 

 

Die Grundstückseigentümer haben dem Zweckverband zukünftig, mit einer Übergangsfrist bis 01.01.2026, ein digitales Wartungsprotokoll in einem sogenannten DIWA-Format zu übergeben. 

Die meisten Fachfirmen übergeben uns die Wartungsprotokolle bereits in diesem Datenformat (von ca. 75 % der Grundstückseigentümer liegen uns die Daten so vor).

 

Das hat folgenden Hintergrund: 

Das Landratsamt Bautzen wird künftig von allen Aufgabenträgern im Landkreis die Datenübergabe der Überwachungswerte aller wasserrechtlich relevanten Anlagen in einer digitalen Form übergeben, um diese mit einem digitalen Wartungsprogramm (DIWA) verwalten zu können. 

In anderen Bundesländern, wie in Thüringen, ist dieses Programm von den Behörden als Standard-Programm vorgegeben, leider nicht in Sachsen. 

Der Zweckverband arbeitet bereits seit 2 Jahren mit diesem Programm und kann damit den „Datenwust“ effektiv beherrschbar machen und seiner Überwachungspflicht nachkommen. Alle größeren Wartungsunternehmen arbeiten ebenfalls mit diesem Programm oder können über eine Schnittstelle so eine Datenübergabe vornehmen.

 

 Es soll jetzt geregelt werden, dass die Grundstückseigentümer bzw. die beauftragten Wartungsfirmen die Daten so in diesem Format übergeben. Anderenfalls ist der Mehraufwand an die Grundstückseigentümer weiter zu berechnen, der dem Verband für die Datenerfassung entsteht. 

 

Mit den Anpassungen verfolgen wir einerseits das Ziel, die für uns zeitintensiven Aufwendungen zu reduzieren (Wartungsprotokolle müssen nicht mehr händisch eingearbeitet werden). Andererseits haben wir bei säumigen Kunden eine Möglichkeit zur Durchführung einer Regelabfuhr.

 

Lars Mögel

AZV Königsbrück