Standesamt
Ihre Ansprechpartner:
Frau Frauenstein
Postanschrift:Markt 20
01936 Königsbrück
Tel.: 035795 388-28
E-mail:standesamt@koenigsbrueck.de
Sprechzeiten:
Dienstag - Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Unsere Standesbeamtinnen, Frau Frauenstein und Frau Bellinghausen, stehen Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Hochzeit, Namensweihe, bei anderen standesamtlichen Fragen und auch bei melderechtlichen Angelegenheiten gern zur Verfügung. Für verschiedene Dienstleistungen werden Gebühren entsprechend der Gebührenordnung erhoben.
Gebührentarif Standesamt Königsbrück
Gebühren Standesamt
08.03.2017
80.53 KB
5.208
Download
Ihre Hochzeit im Standesamt Königsbrück kann im Hochzeitsraum im Rathaus Königsbrück oder auch in der Kapelle Zeisholz durchgeführt werden.
Das Standesamt ist zuständig für:
- die Stadt Königsbrück,
- die Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Höckendorf und Glauschnitz,
- die Gemeinde Schwepnitz mit den Ortsteilen Cosel, Bulleritz, Grüngräbchen und Zeisholz und
- die Gemeinde Neukirch mit den Ortsteilen Gottschdorf, Koitzsch, Schmorkau und Weißbach.
Es werden Auskünfte, Ausstellung von Urkunden oder beglaubigte Abschriften aus den Geburten-, Heirats-, und Sterbebüchern ab dem Jahr 1876 für folgende Standesämter erteilt bzw. vorgenommen:
- Königsbrück mit Laußnitz, Gräfenhain, Glauschnitz,
- Höckendorf,
- Schmorkau mit Weißbach,
- Neukirch mit Koitzsch, Gottschdorf (1964-1996 Standesamt Kamenz),
- Röhrsdorf ab 1938,
- Krakau mit Bohra, Steinborn, Sella, Zochau, Otterschütz, Zietsch, Röhrsdorf, Quosdorf bis 1938,
- Rohna mit Cosel, Zeisholz, Lüttichau bis 1938,
- Schwepnitz,
- Cosel bei Schwepnitz,
- Truppenübungsplatz Königsbrück mit Gutsbezirk TÜP, Rittergut und Lager Schmorkau,
Südlager, Schießplatz Glauschnitz usw. bis 1944
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung: (unvollständig)
Nachweis der Abstammung:
- Geburtsurkunde
Nachweise zur Person:
- Personalausweis oder Paß
- Aufenthaltsbescheinigung
erhältlich beim zuständiges Einwohnermeldeamt
evtl. zusätzlich:
- Nachweise über Vorehen und deren Auflösung
- Heiratsurkunde
erhältlich beim Standesamt der Eheschließung oder
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
oder
- Sterbeurkunde des Ehegatten vom Standesamt am Sterbeort
ausländische Verlobte:
- Ehefähigkeitszeugnis
Geburtennachweise von Kindern:
- Geburtsurkunde des gemeinsamen Kindes