Grundstücksentwässerung

Der Begriff der Grundstücksentwässerung kennzeichnet das Sammeln und Weiterleiten von Schmutz- und Regenwasser aus Bodeneinläufen sowie Fallleitungen eines Gebäudes. 

 

Eine umweltgerechte Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt über ein ganzheitiches Entwässerungssystem, bestehend aus privaten Leitungen und den öffentlichen Kanälen. Im Regelfall hat jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer daher die Pflicht und das Recht, ein Grundstück, auf welchem Schmutzwasser anfällt, an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, sofern ein nutzbarer Abwasserkanal für das Grundstück vorhanden ist.

 

Rechtliche Grundlagen

 

Im Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes Königsbrück wird das Schmutzwasser von knapp 80 % aller Grundstücke über das Kanalnetz abgeleitet und zentral in Kläranlagen behandelt. Das Abwasser der restlichen Grundstücke wird in Kleinkläranlagen gereinigt oder in abflusslosen Gruben gesammelt. Die Entsorgung dieser Anlagen erfolgt mit Spezialfahrzeugen, das Abwasser wird so ebenfalls dem Abwasserzweckverband überlassen. Diese dezentrale Entsorgung unterteilt sich noch einmal in Grundstücke mit Kleinkläranlagen, welche direkt ins Gewässer ableiten (sogenannte Kleineinleiter), Grundstücke mit Kleinkläranlagen, dessen Überlauf an einen Teilortskanal angeschlossen sind und solche Grundstücke mit abflusslosen Sammelgruben, in denen das gesamte Abwasser gesammelt wird. 

 

Für Niederschlagswasser gibt es keinen Anschluss- und Benutzungszwang. Hier kann der Abwasserzweckverband Königsbrück den Anschluss an das Abwassernetz genehmigen, wenn die technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Grundstücksbesitzer*innen sind nicht verpflichtet, Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz einzuleiten, wenn es z. B. versickert werden kann. 

 

Technische Grundlagen

 

Das Abwasser fließt über Grundstücksentwässerungsanlagen - welche alle Einrichtungen innerhalb der Grundstücksgrenzen (Grundstücksleitungen, Versickerungsanlagen, Revisionsschacht) umfasst -  in die öffentliche Kanalisation. Die Überleitung in das öffentliche Netz erfolgt an der Grundstücksgrenze. Hier ist in der Regel ein Revisionsschacht errichtet, welcher der Wartung, der Kontrolle und der Sanierung von Grundstücksleitungen oder des Anschlusskanals dient. Ein weiterer Bestandteil eines Grundstücksanschlusses ist der Anschlusskanal, welcher die Grundstücksentwässerungsanlagen mit dem Misch-, Schmutz- oder Regenwasserkanal im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche verbindet.

 

Im Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes Königsbrück ist die Entsorgung der Abwässer im Misch-, als auch Trennsystem für Schmutz- und Regenwasser ausgeführt.

 

Planung des Anschlusses

 

Auskunft über die Lage des Anschlusskanals für ein Grundstück und vorliegende Besonderheiten, wie z. B. die Abwasserableitungen im Misch- oder Trennsystem, erhalten Grundstückseigentümer hier: Plattform Infrastruktur-Auskunft (PIA)

In einen Schmutzwasserkanal darf keinesfalls Regen- oder Drainagewasser eingeleitet werden!

Wichtig ist bei der Planung auch, über eine Rückstausicherung nachzudenken.

 

Vor dem Bau und dem Anschluss einer Grundstücksentwässerungsanlage ist beim Abwasserzweckverband Königsbrück der Entwässerungsantrag mit allen geforderten Unterlagen einzureichen - sowohl für den Bau im zentralen, als auch im dezentralen Entsorgungsbereich des Verbandsgebietes. Weitere Informationen erhalten Sie in den entsprechenden Bereichen.