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Personalausweis

Für die Beantragung ist notwendig:
  • persönliches Erscheinen beim Meldeamt

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

    (bei Erstbeantragung stattdessen Geburtsurkunde)

 

Passbilder

Seit dem 01. Mai 2025 dürfen Meldeämter für die Ausstellung von Personalausweisen nur noch biometrische Lichtbilder in digitaler Form verwenden. Diese können entweder bei zertifizierten Fotografen / Drogeriemärkten oder vor Ort im Meldeamt angefertigt werden. Sofern das Bild beim Fotografen gemacht wurde, wird zur Beantragung des Personalausweises zusätzlich der Foto-QR-Code benötigt. Sofern das Bild beim Meldeamt gemacht werden soll, ist dies mit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 06,00 € verbunden. Die Ausstellung von Fotoabzügen ist im Meldeamt nicht möglich. Die Fotogeräte des Meldeamtes sind nicht für Kleinkinder geeignet.

 

Gültigkeitsdauer und Ausstellungsgebühren
AltersklassenGültigkeitGebühr
Personen bis zum 24. Lebensjahr6 Jahre 22,80 €
Personen ab dem 24. Lebensjahr10 Jahre 37,00 €

 

Die Gültigkeit der neuen Ausweise beginnt ab dem Tag der Beantragung. Die Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten. Bar- und Kartenzahlungen sind möglich.

 

Die Bearbeitungsdauer der Bundesdruckerei für die Herstellung der Personalausweise beträgt ca. 2-3 Wochen. Bei Bedarf kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufiger Personalausweises beträgt 10,00 €. Eine Verlängerung von Personalausweisen ist nicht möglich.

 

Das Meldeamt Königsbrück arbeitet ohne Terminvergabe.

 

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr