Wohnsitzänderungen

Das Meldeamt Königsbrück ist zuständig für die Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnungen innerhalb der Stadt Königsbrück, sowie der Gemeinden Laußnitz, Neukirch und Schwepnitz und deren jeweiligen Ortsteilen. Gleiches gilt für Abmeldungen ins Ausland und Abmeldungen von Nebenwohnungen. Bei Änderung des Wohnsitzes innerhalb Deutschlands nimmt das Meldeamt des neuen Wohnsitzes die Abmeldung des vorherigen vor. 

 

Für die Änderungen von Wohnsitzen wird benötigt:
  • alle aktuell gültigen Ausweisdokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)

  • Wohnungsgeberbescheinigung  

Alternativ zu Wohnungsgeberbescheinigung kann auch der Mietvertrag vorgelegt werden. Sofern kein Mietverhältnis besteht entfällt die Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung oder des Mietvertrages.

 

Das Meldeamt Königsbrück arbeitet ohne Terminvergabe.

 

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr