Erfassung von Flächen der Regenwassereinleitung

20. 05. 2022

In den nächsten Tagen werden fast alle Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet des AZV Königsbrück per Post Unterlagen zur Erfassung von Grundstücksflächen mit Regenwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation erhalten.

Mit Hilfe eines Selbstauskunfts- Fragebogen sollen die Grundstücksflächen von privaten Grundstückseigentümern erfasst werden, von denen Regenwasser in eine öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

 

Als Grundstückseigentümer werden Sie sich fragen, warum diese Abfrage erforderlich ist. Die Gründe für diese aufwendige Datenerfassung ist vielschichtig. Der AZV Königsbrück ist wie jeder Aufgabenträger verpflichtet, Abwasseranlagen vorzuhalten und bei Bedarf zu erneuern. Dabei sollen die Aufwendungen äquivalent nach den in Anspruch genommenen Leistungen durch den Gebührenzahler erstattet werden. Im Verbandsgebiet des AZV Königsbrück gibt es Schmutz-, Misch-, Regenwasser- und Teilortskanalisationen, für die neben der Schmutzwassergebühr auch Regenwassergebühren von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Die Schmutzwassergebühr lässt sich über den Trinkwasserverbrauch relativ einfach berechnen. Schwieriger stellt sich dagegen die gerechte Erhebung der Niederschlagswassergebühr dar. Als Bemessungsgrundlage werden die Flächen multipliziert mit einem Versiegelungsgrad bei der Gebührenerhebung angesetzt (Art der Fläche wird mit einem Faktor berücksichtigt). Diese Bemessungsgrundlagen müssen nachvollziehbar und aktuell sein. Die Datenerhebung wurde zum großen Teil zwischen den Jahren 1994 bis 2007 durchgeführt, so dass hier dringend eine Aktualisierung erforderlich ist. Durch bauliche Veränderungen in den Grundstücken (z.B. Versiegelung von Hofflächen) müssen die Flächen mit Regenwassereinleitung neu erfasst werden. Diese Neuerfassung ist nicht nur für die Gebührenerhebung entscheidend, noch wichtiger sind diese Daten für die Planung von Regen-, Misch- oder Teilortskanälen. Durch die nun mögliche digitale Datenverwaltung dienen diese neu erfassten Daten als Planungsgrundlage für künftige Kanalbaumaßnahmen. Gerade bei den zunehmenden Starkregenereignissen sind insbesondere Regenwasserkanäle nach strengen gesetzlichen Vorgaben zu bemessen, wobei die angeschlossenen Flächen die entscheidende Größe darstellen.

 

Den Grundstückseigentümern werden die aus einem Luftbild ermittelten Flächen des Grundstückes bereits dargestellt, wobei anzugeben ist, wohin die jeweiligen Flächen entwässern. Diese Ergebnisse werden später in einem Kanalinformationssystem erfasst, in dem die hydraulische Kanalauslastung dargestellt wird. Für künftige Baumaßnahmen wird hier eine optimale Datengrundlage geschaffen. 

 

Da dieses aufwendige Verfahren personell nicht durch die Mitarbeiter des AZV Königsbrück geleistet werden kann, wurde nach einer Ausschreibung ein Unternehmen beauftragt, das diese Leistung fachlich in einer guten Qualität erbringen kann.

Die WTE Betriebsgesellschaft mbH Hecklingen hat die Datenabfrage im Auftrag des AZV Königsbrück vorbereitet. Dieses Unternehmen wird bis zur Abgabefrist an bestimmten Tagen eine kostenlose Hotline schalten, um Fragen zum Ausfüllen der Fragebögen zu beantworten. Zusätzlich werden an bestimmten Tagen Beratungstermine im Konferenzraum am „Rathausgäßchen“ in Königsbrück angeboten, wobei beim Ausfüllen direkte Hilfe gegeben wird. Wir bitten die Grundstückseigentümer deshalb um Verständnis, dass von Seiten der Geschäftsstelle des AZV Königsbrück aus personellen Gründen auf die Hotline bzw. die Bürgerberatungsstunden verwiesen wird.

 

Für Ihre Unterstützung bzw. die der Grundstückseigentümer möchten wir uns schon jetzt bedanken.

 

Lars Mögel

Geschäftsstellenleiter

AZV Königsbrück