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AZV - Fortschreibung der Abwassergebührenkalkulation

06. 01. 2020

Beim Lesen der Überschrift „Abwassergebührenkalkulation“ werden vermutlich viele Leser mit einem zusätzlichen Adrenalinausstoß zu kämpfen haben und meinen: „Ja, da wird wieder an der Gebührenschraube gedreht – alles wird eben teurer!“ Dass das so nicht ganz richtig ist, möchte ich kurz erläutern. Aus Rückmeldungen von Lesern des Stadtanzeigers bin ich ermutigt, auch weniger populäre Themen und Fakten so darzulegen, dass zumindest teilweise ein Verständnis entwickelt werden kann (gerade auch bei Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen bekomme ich oft Rückmeldungen).


Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes ist jeder Aufgabenträger, so auch der AZV Königsbrück verpflichtet, spätestens aller 5 Jahre eine Nachkalkulation für die erhobenen Abwassergebühren durchzuführen. Als kostenrechnende Einrichtung müssen grundsätzlich erwirtschaftete Über- oder Unterdeckungen im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Nach der letzten Kalkulationsperiode von 2016 - 2019 beginnt der neue Kalkulationszeitraum am 01.01.2020 und endet am 31.12.2023. Dabei ist für jede Teilleistung eine separate Kalkulation zu erstellen. Damit wird entsprechend der gesetzlichen Vorgabe gewährleistet, dass jeder Nutzer nur die Aufwendungen berechnet bekommt, deren Leistung er tatsächlich in Anspruch nimmt.


Folgende Teilleistungen beinhaltet die Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des AZV Königsbrück:

 

1. Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr ist von allen Grundstückseigentümern zu entrichten, die Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten. Da für die Verbandsgemeinden Königsbrück und Laußnitz mit allen Ortsteilen eine zentrale Schmutzwassererschließung umgesetzt wurde, betrifft das in diesen Gemeinden fast alle Grundstücke (ca. 98 %). Damit stellt diese Entsorgung mit einer jährlichen Abwassermenge von derzeitig ca. 218.000 m³ den größten Gebührenanteil dar. Und an dieser Stelle darf ich widerlegen, dass alles teurer wird - der bisherige Gebührensatz von 2,95 €/m³ (Frischwasserverbrauch) kann mit der Grundgebühr von 3,00 €/ Monat/ Wohneinheit weiter beibehalten werden. Obwohl bekannter Weise in den letzten Jahren insbesondere Energie-, Personal- und Baukosten deutlich gestiegen sind, kann diese Gebühr seit dem Jahr 2011 konstant gehalten werden. Ein Grund dafür ist das gute Ausschreibungsergebnis der Bewirtschaftung der Abwasseranlagen durch die Veolia Wasser Deutschland GmbH. Die erzielte Kostenüberdeckung bei dieser Gebührenart wird, zumindest teilweise, die künftigen Mehrkosten ausgleichen, die mit der geplanten Ertüchtigung der Kläranlage Königsbrück anfallen werden. Durch die teilweise Überlastung der Kläranlage und der Einwohnerentwicklung der letzten Jahre im Verbandsgebiet ist eine kostenintensive Ertüchtigung unumgänglich. Zu dieser notwendigen größeren Maßnahme werde ich zu gegebener Zeit berichten.

 

2. Niederschlagswassereinleitung in Mischwasserkanäle
Insbesondere im Innenstadtbereich der Stadt Königsbrück und teilweise in einzelnen Straßenabschnitten von Laußnitz wird Regenwasser versiegelter Flächen (Dach- und Hofflächen) in sogenannte Mischwasserkanäle eingeleitet. Dieses Regenwasser wird mit dem Schmutzwasser zusammen über die zentrale Kläranlage entsorgt. Hier gibt es eine geringe Gebührenerhöhung von derzeitig 1,08 €/m² versiegelte Fläche auf künftig 1,13 €/m². In der Kalkulation ist die Ursache in den geplanten Mehraufwendungen der zu ertüchtigenden Kläranlage zu suchen.

 

3. Niederschlagswassereinleitung in Regenwasserkanäle
Obwohl es im Jahresdurchschnitt der letzten Jahre weniger regnet, sind derzeitig fast alle Kanalbaumaßnahmen im Bereich der Regenwasserkanäle erforderlich. Durch die zunehmenden Starkregenereignisse zeigen sich die Schwachstellen an maroden oder zu gering dimensionierten Leitungen, so dass in der Folge Grundstücke durch Rückstau überflutet werden. Im letzten Jahr wurden allein 3 Regenwasserkanalbaumaßnahmen in Königsbrück, Gräfenhain und Laußnitz umgesetzt. Die Refinanzierung dieser Baumaßnahmen erfolgt neben Fördermittel über Abschreibungen, die in die Gebührenkalkulation einfließen. Eine Gebührenanhebung von derzeitig 0,76 €/m² versiegelte Fläche auf 0,90 €/m² lässt sich leider nicht vermeiden. Der sachsenweite Durchschnitt liegt hier bei 0,89 €/m² versiegelter Fläche.

 

4. Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosten Gruben und Schlamm aus Kleinkläranlagen
Diese Entsorgungsgebühren fallen nur in Bereichen der dezentralen Abwasserentsorgung an- ein Anschluss an eine öffentliche Kläranlage ist hier nicht vorhanden (Ortsteile von Neukirch und einzelne im Außenbereich liegende Grundstücke im zentralen Entsorgungsgebiet, sowie Kleingärten). Neben den Kosten der mobilen Entsorgung (Abtransport über LKW) müssen hier die Aufwendungen der Entsorgungskosten auf der Kläranlage sowie die Verwaltungsaufwendungen (z.B. zum Nachweis der Befreiung der Abwasserabgabe) berücksichtigt werden.
Um einen Teil der nicht unerheblichen Fixkosten abzudecken, wurde im Jahre 2016 begonnen, einen Teil dieser Aufwendungen über eine Grundgebühr zu decken. Diese Grundgebühr von 36 €/ Jahr und Abwasseranlage hat sich bewährt und trägt zu einer Gebührengerechtigkeit bei. Fast alle Aufgabenträger haben sich mittlerweile zur Erhebung einer solchen Grundgebühr entschieden. Künftig ist hier eine Preissteigerung im Bereich der mobilen Entsorgung (Transportkosten) zu erwarten. Zum einen können die vor Jahren angebotenen Preise der Entsorgungsbetriebe nicht mehr gehalten werden, zum anderen gibt es immer weniger Entsorgungsunternehmen, die diese Leistung anbieten. Auch hier macht sich leider der vielerorts bereits bemerkbare Fachkräftemangel deutlich. Bei der Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben fällt die Anpassung von bisher 12,67 €/m³ auf 14,16 €/m³ moderat aus.
Eine zu erwartende Kostenerhöhung der Transportkosten wurde hier bereits berücksichtigt. Bei der Entsorgung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen fällt die Gebührenerhöhung leider deutlich höher aus. Die Mengengebühr erhöht sich hier von derzeitig 31,85 €/m³ auf 41,03 €/m³. Ursache dafür ist die erhebliche Reduzierung der Schlammmengen aus Kleinkläranlagen durch die biologische Reinigungsstufe dieser Anlagen. Bei einer bisherig mechanisch arbeitenden Kleinkläranlage sind pro Anlage und Jahr ca. 3 - 4 m³ Klärschlamm angefallen.
Durch die biologische Reinigungsstufe der Kleinkläranlagen reduziert sich nun die Schlammmenge durchschnittlich auf ca. 1,5 - 2 m³ pro Anlage, wobei zum Teil eine Entsorgung nur aller 2 Jahre erforderlich ist. In der Folge verteilen sich die anteiligen Fixkosten auf kleinere Mengen. Die absoluten Schlammentsorgungskosten für den betroffenen Grundstückseigentümer fallen somit gegenüber dem damaligen Betrieb der mechanischen 3 - Kammer - Kläranlagen geringer aus.

 

5. Kanalbenutzungsgebühren der Teilortskanalisation
Die Kanalbenutzungsgebühr der Teilortskanalisation fällt nur im Bereich der dezentralen Entsorgung an (Neukirch mit Ortsteilen), deren Kanäle nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind. Die an diese Kanäle angeschlossenen Grundstücke benötigen eine biologisch arbeitende Kleinkläranlage. Die bisherige Kanalbenutzungsgebühr erhöht sich von 1,38 €/m³ (Frischwassermaßstab) auf 1,57 €/m³. Durch künftig notwendige Baumaßnahmen am maroden Kanalnetz sind langfristig in dieser Teilleistung Gebührenerhöhungen nicht auszuschließen. Bei dieser Entsorgung handelt es sich um die teuerste Abwasserentsorgungsvariante. Es wird eine kostenintensive Kanalisation benötigt und zusätzlich müssen die Grundstückseigentümer eine Kleinkläranlage betreiben. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben beteiligen sich die angeschlossenen Grundstückseigentümer im Gegensatz zum Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation nicht mit einem Anschlussbeitrag an den Investitionskosten einer Kanalbaumaßnahme. Somit müssen alle anfallenden Investitions- und Unterhaltungskosten über Gebühreneinnahmen abgedeckt werden.

Als Aufgabenträger der Abwasserentsorgung haben wir bewusst seit dem Aufbau der Errichtung einer geordneten Abwasserentsorgung „nach der Wende“ versucht, wo es möglich und sinnvoll ist, eine zentrale Abwasserentsorgung umzusetzen. Die Herausforderung für uns, wie auch für alle anderen Aufgabenträger in Sachsen, wird darin bestehen, anstehende notwendige Baumaßnahmen im dezentralen Bereich einerseits nach ihrer obersten Priorität einzuordnen. Zum anderen werden wir, wie bisher schon immer praktiziert, geplante Maßnahmen mit allen anderen Medienträgern und Straßenbaulastträger koordinieren, um die Investitionskosten möglichst niedrig zu halten.
Ich kann selbstverständlich verstehen, dass Gebührenerhöhungen immer auf Unverständnis stoßen, aber vielleicht können mit dieser Erläuterung die Ursachen und die gesetzlich stark eingegrenzten „Gestaltungsmöglichkeiten“ nachvollzogen werden.

 

Lars Mögel
AZV Königsbrück