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AZV - Erläuterung zur Regenwassereinleitgebühr

26. 06. 2020

In den letzten Wochen wurden die Bescheide zur Regenwassereinleitgebühr für das Jahr 2020 an die betroffenen Grundstückseigentümer versendet.


Auf Grund der aktualisierten Gebührenkalkulation konnten im Gegensatz zur Schmutzwasserentsorgung die Gebührensätze für die Regenwassereinleitung nicht konstant gehalten werden. Eine Gebührenerhebung ließ sich hier leider nicht vermeiden.


Von einigen Gebührenzahlern erhielten wir Rückfragen, warum sich die Gebühren erhöhen, wobei es doch in den letzten Jahren weniger geregnet hat. Diese Überlegungen sind durchaus nachvollziehbar, haben aber bei der Gebührenkalkulation, die wir spätestens aller fünf Jahre aktualisieren müssen, keinen Einfluss.

 

In einer Gebührenkalkulation sind neben den Betriebskosten auch die anteiligen Abschreibungen einzustellen.


Das heißt, nach einer Kanalbaumaßnahme wird der errichtete Kanal über 50- 60 Jahre abgeschrieben, so dass nach Ablauf der Nutzungsdauer die Mittel für eine notwendige Ersatzinvestition angespart wurden.


Diese in der Gebührenkalkulation eingestellte Kostengröße stellt mit ca. 80 – 90 % der Gesamtaufwendungen die größte Kostenposition dar.


Die Aufwendungen der Abschreibungen fallen an, egal ob es regnet oder durch einen trockenen Sommer die Regenwasserkanäle kaum benötigt werden. Aus diesem Grund wird nicht die jährliche Niederschlagsmenge bei der Erhebung der Regenwassereinleitgebühr berücksichtigt.

 

Weiteren Steigerungen werden wir entgegenwirken, indem notwendige Baumaßnahmen zeitlich gestreckt werden.


Bei den immer häufiger werdenden Starkregenereignissen werden jedoch gerade Schwachstellen im Kanalnetz durch Überflutungen von Grundstücken offensichtlich. Es muss also ein gutes Mittelmaß gefunden werden, den Kanalaltbestand instand zu halten und zu erneuern und dabei auch die Gebührenlast in einem erträglichen Maß zu halten.

 

Lars Mögel
AZV Königsbrück