Stadtverwaltung
46. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück
Einladung
Sehr geehrte Einwohner der Stadt Königsbrück sowie der Ortsteile Gräfenhain u. Röhrsdorf,
ich möchte Sie hiermit herzlich zur 46. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück in der Wahlperiode 2009 – 2014 einladen.
Datum: Dienstag, d. 8. Januar 2013 Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Saal im Rathaus der Stadt Königsbrück
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung durch den Bürgermeister und Feststellung der Beschlussfähigkeit (§§ 38, 39 Abs.2
SächsGemO)
2. Anfragen der Bürger und Stadträte
3. Vorstellung des Jahresberichtes des Stadtbauhofes Königsbrück
Gast: Ltrn. des Bauhofes – Frau Sabine Ziesche
4. Beschlüsse
4.1 Beschluss über den Abgang von Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgaberesten
4.2 Beschluss zur Bildung von Haushaltsausgaberesten
4.3 Beschluss zu überplanmäßigen Ausgaben für die Straßenerfassung und Straßenbewertung im
Rahmen der Doppik-Einführung
4.4 Beschluss zur Ergänzung zur Vereinbarung über die Gewährung des inneren Darlehens zwischen
der Stadt Königsbrück und dem Eigenbetrieb „Königsbrücker Wohnungswirtschaft" vom
12.10.2000
4.5 Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen zur Realisierung der Brandschutzmaßnahme in der Kindertagesstätte „Regenbogen" - Außentreppe –
4.6 Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen zur Realisierung der Brandschutzmaßnahme in der
Kindertagesstätte „Regenbogen" - Kleinlastenaufzug –
4.7 Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen zur Herstellung der Haustechnischen Anlage
für die Container-Module in der Kindertagesstätte „Regenbogen"
4.8 Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen zur Herstellung der Elektroanlage für die
Container-Module in der Kindertagesstätte „Regenbogen"
5. Beratung, Informationen, Anfragen
Informationen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes
Heiko Driesnack
Bürgermeister
Ehrung von langjähriger Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
für 60 Jahre
Löschmeister Helmut Richter FF Gräfenhain
Hauptlöschmeister Erich Fritzsche FF Gräfenhain
Brandmeister Manfred Wächter FF Gräfenhain
für 50 Jahre
Brandmeister Christian Jauer FF Röhrsdorf
für 40 Jahre
Oberfeuerwehrmann Peter Lißner FF Röhrsdorf
Oberfeuerwehrmann Helfried Tillner FF Röhrsdorf
Oberfeuerwehrmann Bernd Quosdorf FF Röhrsdorf
für 25 Jahre
Hauptlöschmeister Jürgen Menschner FF Königsbrück
Hauptlöschmeister Matthias Tschampel FF Königsbrück
für 10 Jahre
Löschmeister Patrick Handrich FF Königsbrück
Oberfeuerwehrmann Oliver Gumpert FF Gräfenhain
Feuerwehrmann Marcus Feller FF Röhrsdorf
Der Winter steht vor der Tür...
Der Winter steht vor der Tür...
Die Stadtverwaltung Königsbrück möchte darauf hinweisen, dass alle Straßenanlieger (d.h. Eigentümer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben) die Gehwege und Zugänge zur Fahrbahn bei Schneefall rechtzeitig zu beräumen und mit abstumpfendem Material (z.B. Sand oder Splitt, jedoch kein Salz) zu bestreuen haben.
Dabei ist zu beachten, dass die Hydranten unbedingt von Schnee freizuhalten sind und für die Feuerwehr jederzeit zugänglich bleiben.
Eine Entnahme von Streusplitt aus den Streugutkisten der Stadtverwaltung ist für private Zwecke nicht gestattet.
Auszug aus der „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege sowie zur Dachentwässerung" vom 27.01.1997, zuletzt geändert am 04.02.2002:
„[...]
§ 5
Umfang des Schneeräumens
(1) Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel mindestens auf 1,5 m Breite zu beräumen.
(2) Der geräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet wird. Straßeneinläufe Hydranten und Abflussrinnen sind freizuhalten.
(3) Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1 m zu räumen.
(4) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden.
(5) Eiszapfen und Schneeüberhang an Gebäuden/-teilen über öffentlichen Verkehrsflächen sind zu entfernen.
§ 6
Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt
werden können. Die Streupflicht erstreckt sich auf die nach § 5 Abs. 1 zu räumende Fläche.
(2) Zum Bestreuen ist abgestumpftes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden.
(3) Die Verwendung von ätzenden Streumitteln ist nicht gestattet.
§ 7
Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte
Die Gehwege müssen werktags bis spätestens 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.
[...]"
Wir möchten alle Bürger bitten, ihr Verhalten den gegebenen Straßen- und Gehwegverhältnissen anzupassen und wünschen allen eine sichere, schöne und unfallfreie Winterzeit.
Stadtverwaltung Königsbrück, Ordnungsamt
Wahl und Aufforderung zur Bewerbung für das Ehrenamt als Friedensrichter/in
Bekanntmachung
der Wahl und Aufforderung zur Bewerbung für das Ehrenamt
als Friedensrichter/in
gemäß §6 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchieds-GütStG)
Die Amtsniederlegung der Friedensrichterin der Stadt Königsbrück macht eine Neuwahl in der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Königsbrück mit den Gemeinden Laußnitz und Neukirch für eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter sowie eine Stellvertreterin oder eines Stellvertreters erforderlich. Die Friedensrichterin/der Friedensrichter wird vom Gemeinschaftsausschuss für fünf Jahre gewählt und kann wiedergewählt werden. Die Aufgabe der Friedensrichterin/des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten –vermögens- und strafrechtlicher Art- zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Aufgabenpalette ist vielseitig, beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzungen, Hausfriedensbruch oder Beleidigung und Sachbeschädigung können auf der Tagesordnung stehen. Die Tätigkeit als Friedensrichterin/Friedensrichter ist ehrenamtlich. Bitte beachten Sie, das folgende Ausschlussgründe für das Amt gemäß §4 SächsSchieds-GütStG bestehen:
§ 4
Friedensrichter
(1) Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Friedensrichter kann nicht sein, wer
1. als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
3. das Amt eines Berufrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.
(3) Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
(4) Friedensrichter soll nicht sein, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
2. nicht im Bezirk der Schiedsstelle gemeldet ist;
3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
4. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.
(5) Bei ehemaligen Mitarbeitern und Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, das sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden.
(6) Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen und seine Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen des Absatzes 4 Nr. 3 und 4 des Absatzes 5 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.
§ 7
Bestätigung der Wahl
Die Wahl des Friedensrichters bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtgerichts, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat. Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft besteht aus einem Schiedsamtbezirk. Nähere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin oder des Friedensrichter erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 388-13 bei Frau Rammer.
Wer Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 31.12.2012 beim Bürgermeister der Stadt Königsbrück zu bewerben.
Königsbrück, 03.12.2012
Heiko Driesnack
Bürgermeister
Informationen zum Tätigkeitsbereich des Friedensrichters:
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – Bundesverband
http://www.schiedsamt.de/
45. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück
Einladung
Sehr geehrte Einwohner der Stadt Königsbrück sowie der Ortsteile Gräfenhain u. Röhrsdorf,
ich möchte Sie hiermit herzlich zur 45. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück in der Wahlperiode 2009 – 2014 einladen.
Datum: Dienstag, d. 4. Dezember 2012 Beginn: 18:30 Uhr
Ort: Saal im Rathaus der Stadt Königsbrück
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung durch den Bürgermeister und Feststellung der Beschlussfähigkeit (§§ 38, 39 Abs.2
SächsGemO)
2. Anfragen der Bürger und Stadträte
3. Beschlüsse
3.1 Beschluss zur Gremienplanung 2013
3.2 Beschluss zu überplanmäßigen Ausgaben zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in der
Kindertageseinrichtung „Regenbogen"
3.3 Beschluss über einen 1. Nachtrag zu Baumeisterleistungen – Bauvorhaben Brandschutzmaßnahme
Kita „Rappelkiste"
3.4 Beschluss zur Übernahme des Grundstückes Weißbacher Str. 57 aus dem Bestand des
Eigenbetriebes „Königsbrücker Wohnungswirtschaft" zur Stadt Königsbrück
3.5 Beschluss zum Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Kamenzer Str. 75,
Flurstück Nr. 444a der Gemarkung Königsbrück
3.6 Beschluss zum Neubau eines Produktionsgebäudes für Fleisch- und Wursterzeugnisse in
Gräfenhain, Am Kirschberg 10, Flurstück Nr. 480/23 der Gemarkung Gräfenhain
3.7 Beschluss zur Errichtung eines Stalles für Alpakas auf dem Grundstück Heinrich-Zille-Weg 44,
Flurstück Nr. 736 der Gemarkung Königsbrück
3.8 Beschluss zum Neubau eines Betriebsgebäudes für Dammwildverwertung/Verkauf auf der
Großnaundorfer Str., Flurstück Nr. 653 der Gemarkung Königsbrück
4. Beratung, Informationen, Anfragen
Informationen aus der Verwaltung
Heiko Driesnack
Bürgermeister
44. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück
BEKANNTMACHUNG
Sehr geehrte Einwohner der Stadt Königsbrück sowie der Ortsteile Gräfenhain u. Röhrsdorf,
ich möchte Sie hiermit herzlich zur 44. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück in der
Wahlperiode 2009 – 2014 einladen.
Dienstag, d. 20. November 2012
Saal im Rathaus der Stadt Königsbrück
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung durch den Bürgermeister und Feststellung der Beschlussfähigkeit (§§ 38, 39 Abs.2
SächsGemO)
2. Anfragen der Bürger und Stadträte
3. Protokollbestätigungen für die Stadtratssitzungen am 18.09.12 und 09.10.12
4. Ehrung von Kameraden für ihre langjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
5. Berufung von Brandmeister Enrico Schnabel zum Gemeindewehrleiter der Freiwilligen
Feuerwehr Königsbrück
6. Beschlüsse
6.1. Beschluss über die Ermittlung des Ausgleichsbetrages unter Berücksichtigung der
Bebaubarkeit – Reduzierung der anzurechnenden Flächenanteile in Teilbereichen des
Sanierungsgebietes
6.2. Beschluss über die Einstellung und Eingruppierung einer Mitarbeiterin in der Finanz- und
Bauverwaltung der Stadt Königsbrück
6.3. Beschluss über den Verkauf der Grundstücke K.-Kollw.-Str. 2 und Weißbacher Str. 57
6.4. Beschluss über die Beauftragung der Firma RGO Baulandvertrieb GmbH zur Vermarktung
von kommunalen Grundstücken
6.5. Beschluss über die Billigung und Offenlegung des Entwurfes zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes „08/00 Lindenstraße" in Königsbrück im vereinfachten Verfahren
gem. § 13 BauGB
7. Beratung, Informationen, Anfragen
7.1. Vorkaufsrechtsanfragen
7.2. Informationen aus der Verwaltung
Heiko Driesnack
Bürgermeister
Seite 4 von 14

